Verhaltenskodex für Verantwortliche in der verbandlichen Kinder- und
Jugendarbeit in der St. Andreas Schützenbruderschaft Norf.
(Nachname)
(Vorname) (Geburtsdatum)
(Bastiannummer)
Die Schützenbruderschaft will jungen Menschen sichere Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und
Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen sie sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen und finden Vorbilder, die sie als eigenständige
Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt bei den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bund der St. Sebastianus Schützenjugend im Diözesanverband Köln. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und
zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch Verantwortliche oder durch die ihnen anvertrauten jungen Menschen begangen worden sind. Dies wird durch die
Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex bekräftigt.
Ich bin mir meiner Verantwortung und Vorbildfunktion im Bezirksverband gegenüber jungen Menschen bewusst und verhalte mich entsprechend
verantwortungsvoll.
Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen seelische,
körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.
Angemessener Umgang mit Nähe und Distanz
- Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit der persönlichen und individuellen Auffassung von Nähe und Distanz um. Ich beachte dies
sowohl auf der körperlichen und seelischen Ebene als auch im Umgang mit Medien, wie beispielsweise Handy und Internet.
- Grenzverletzungen, die ich wahrnehme, müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.
- Bei Einzelkontakt zwischen mir und Schutzbefohlenen, muss dieser räumlich zugänglich, begründbar und nachvollziehbar sein.
Sprache erzeugt Realitäten
- Ich weiß, dass sich in unserem Sprachgebrauch schnell ausgrenzende oder sexualisierte Ausdrucksweisen
einschleichen. Ich achte darauf, dass ich bewusst mit meiner Kommunikation umgehe, solche Ausdrucksweisen unterlasse sowie Verletzungen und Abwertungen anderer anspreche.
Sicherer Ort
- Ich sorge dafür, dass sich in unseren Reihen niemand für etwas schämen muss.
Es ist immer der größtmögliche Schutz der Intimsphäre jedes Einzelnen zu gewährleisten.
Mir ist bewusst, dass es besonders sensible Räume gibt, in denen Kinder und Jugendliche eines besonderen Schutzes bedürfen. Dies sind
beispielsweise:
- Umkleiden
- Sanitärbereiche
- Schlafräume
- Ich trage Sorge dafür, dass bei Veranstaltungen und Treffen alle einen sicheren Ort der Begegnung und Gemeinschaft
finden.
- Ich sorge für eine transparente Atmosphäre bei Veranstaltungen, besonders lege ich hierbei Wert auf eine gute
Kommunikation zu allen Beteiligten (jungen Menschen / Verantwortliche / Eltern) indem ich Informationen im Vorfeld teile (Ausschreibungen, Tagesabläufe, Wer? Wann? Wo?)
- Die Trennung zwischen den Geschlechtern, zu mir und anderen Aufsichtspersonen, sowie den Schutz- oder
Hilfsbedürftigen ist mir wichtig, dieses trifft besonders bei Schlafräumen, Sanitäranlagen und Umkleiden zu.
Sicherheit, Stärke und Selbstbewusstsein
- Ich trage dazu bei, dass sich Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene in unserer
Gemeinschaft stark, sicher und wohl fühlen, indem ich auf ihre individuellen Fähigkeiten eingehe und ihr Selbstbewusstsein stärke.
- Ich respektiere jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen und lache niemanden aus.
Verantwortung auf allen Ebenen
- Meine Position innerhalb der Gruppierung nutze ich nicht aus.
- Ich mache keine Geschenke und nehme keine Geschenke an, aus denen irgendwelche Abhängigkeiten entstehen
können.
- Ich hinterfrage unsere Bräuche, Traditionen und Rituale im Hinblick auf mögliche Grenzverletzungen für den
Einzelnen.
Schutz vor Grenzverletzung und Gewalt
- Im Rahmen meiner Aufsichtspflicht achte ich auf die Vermeidung von Gefahrenquellen.
- Ich achte darauf, dass ich mich aktiv gegen alle Formen von Gewalt einsetze und offen Stellung gegen
Grenzverletzungen beziehe.
- Ich achte darauf, dass bei Veranstaltungen mindestens zwei Verantwortliche zugegen sind, optimal ist hierbei eine
paritätische Besetzung.
- Ich gehe selbst verantwortungsvoll mit Alkoholkonsum um. Mir ist bewusst, dass Alkoholkonsum, auch unter
Schutzbefohlenen ein Risiko für Grenzverletzungen ist.
- Ich kenne das aktuelle Jugendschutzgesetz und setze dieses um.
Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken
- Ich halte mich im Umgang mit Medien (elektronische- und Printmedien) an das geltende Gesetz, insbesondere in
folgenden Bereichen:
- Soziale Netzwerke
- Pornographie
- Persönlichkeitsrecht
- Altersbeschränkung
- Ich weiß, dass Diskriminierung, gewalttätiges und sexualisiertes Verhalten, Grenzverletzungen und Mobbing auch in
sozialen Netzwerken stattfinden können. Werde ich Zeuge derartiger Vorkommnisse, beziehe ich eindeutig Stellung dagegen und versuche diese nach Möglichkeit zu unterbinden.
Qualifizierung
- Ich wurde in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ordnung zur Prävention von sexuellem
Missbrauch an Minderjährigen meines (Erz-) Bistums geschult und weitergebildet.
- Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden (Erst-) Ansprechpartner für das Erzbistum Köln, meinem Verband
oder meinem Träger. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Erklärung und Unterstützung bekomme.
- Sollte es zu Grenzverletzungen gekommen sein, informiere ich umgehend unseren Jungschützenmeister, der die weitere
Bearbeitung übernimmt.
Schlussfolgerung
- Mir ist bewusst, dass jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt ist.
- Ich halte mich an die Vorgaben dieses Verhaltenskodex. Ich bin mir darüber bewusst, dass ein mögliches Fehlverhalten meinerseits
Konsequenzen für mich haben kann.
- Ich bestätige, dass das Bundeszentralregister in Bezug auf meine Person keine Eintragungen über Verurteilungen
wegen Straftaten nach den §§ 171, 174 – 174c, 176 – 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 – 233a, 234, 235 oder 236 StGB enthält und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig
sind.
- Ich verpflichte mich, den Träger, für den ich tätig bin, über die Einleitung entsprechender Verfahren umgehend zu
informieren.
(Ort,
Datum)
(Unterschrift)